Kanzlei RA Kager, RA Jelinek

Beim Filesharing erwischt?

Über 500.000 Abmahnopfer in Deutschland 2010.
Hunderte melden sich bei uns.
Wir sagen, was zu tun ist.
Wir kümmern uns um die Abwehr der Ansprüche.

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Abgemahnt?

Von einer Anwaltskanzlei?
Mit der Aufforderung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, weil Sie über Filesharing Musik, Filme oder Computerspiele geladen haben. Wenn Sie diese vorformulierte Erklärung abgeben, wird dies als Schuldeingeständnis mit weiteren Folgen gewertet. Wir verhindern, dass Ihre Probleme größer werden.

» Abmahnhilfe Stufe 1: die Abwehr bzw. Befriedigung des Unterlassungsanspruchs Sie erklären durch unsere Hilfe nur das tatsächlich rechtlich Gebotene. » Weiter

» Abmahnhilfe Stufe 2: die Abwehr bzw. Minimierung der Schadensersatzleistung Wenn Sie zu einer Schadensersatzzahlung aufgefordert werden, wehren wir diese ab oder reduzieren diese auf ein Mindestmaß. » Weiter

Abgezockt?

Sie bekommen eine Rechnung über ein Abonnement für 12 oder 24 Monate. Sie wissen nicht warum, wieso und weshalb. Sie sollen 49,- bis 220,- €uro bezahlen und dürfen dafür Dienste nutzen, die Sie gar nicht benötigen?

Achtung dubiose Seitenbetreiber behaupten einen Vertrag mit Ihnen geschlossen zu haben.

Wir stellen hier Informationen und Formularschreiben zum Download bereit, die typischerweise ausreichen, um den Spuk zu beenden.

» Konkrete Hinweise was zu tun ist.

Bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing sollten Sie...

  • keinesfalls die Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben.
  • zunächst keine Zahlung an die Abmahnanwälte leisten.
  • nicht mit dem Abmahnanwälten in Kontakt treten
  • keine eigenen Rechtfertigungen abgeben.
  • Fristen wahren und falls nötig verlängern lassen.
  • sich von Spezialisten helfen lassen.

» Weiter


Beratungstelefon

» Mehr Informationen